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Das Prinzip der Selbstbewirtschaftung ist auch Ausdruck unternehmerischer Freiheit bodenbewirtschaftender bäuerlicher Betriebe. Die Schaffung eines neuen Pachtbetriebs zur Sicherung einer bestimmten Bewirtschaftungsform schränkt diese Freiheit ein und stellt keinen wichtigen Grund dar, der eine Ausnahme vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung rechtfertigt (E. 3.5.1 ff.). OGE 60/2020/33 vom 6. Mai 2022 Veröffentlichung im Amtsbericht